Wann verhalte ich mich „unlauter“ auf dem Markt und verstoße damit gegen das Wettbewerbsrecht? Die Konkurrenz auf dem Markt ist hart. Es wird überall für alles geworben. Fehltritte auf dem Markt werden von den Mitbewerbern dementsprechend geahndet. Oft unerlaubterweise in sog. „Massenabmahnungen“. Der Unterschied zwischen rechtmäßigen und unrechtmäßigen Wettbewerbshandlungen ist marginal und oft nur anhand einer vergleichenden Kasuistik der Rechtsprechung zu beurteilen. Wir betreuen Sie bei der Ausgestaltung Ihrer Wettbewerbshandlungen bis hin zum Schutz vor unlauteren Mitbewerbern oder der Abwehr von berechtigten oder unberechtigten Abmahnungen. Das Kanzleiangebot:
- Beratung von Marktteilnehmern
- Rechtmäßigkeit und Unrechtmäßigkeit von Wettbewerbshandlungen
- Anspruchsteller und Anspruchgegner im Rahmen von Abmahnungen
Ihre Ansprechpartner:
Rechtsanwalt Stephan Benn Rechtsanwältin Beate Wolff