Das Zivilrecht ist das Recht der Privaten und wird daher oft auch als “Privatrecht“ bezeichnet.
Dies meint die rechtlichen Beziehungen und Regelungen von rechtlich gleichgestellten Rechtssubjekten im Gegensatz zu dem grundsätzlichen Über- und Unterordnungsverhältnis im Strafrecht und Öffentlichen Recht. Der Gesetzgeber geht im Privatrecht von einer Gleichstellung aus, weil er grundsätzlich der Auffassung ist, dass es dem Einzelnen unbenommen sein muss, mit wem und worüber er Verträge und sonstige Rechtsbeziehungen eingehen will. Dennoch gibt es eine Reihe von tatsächlichen Begebenheiten und rechtlichen Regelungen, die diese Freiheit eingrenzen.
Wir möchten Ihnen zur bestmöglichen Umsetzung des von Ihnen Gewollten im tatsächlich und rechtlich zulässigen Rahmen helfen.
Zu den von uns betreuten Schwerpunkten gehört u.a. der Einzug von Forderungen (Inkasso) sowie das Forderungsmanagement, Vertragsprüfungen sowie Vertragsgestaltungen (bspw. Dienst- und Werkverträge, Geschäftsraummietverträge, Managementverträge, Agentur- und Bookingverträge, Konzert- und Eventverträge).
Oftmals werden Anwaltskosten gescheut und „Vertragsmuster“ benutzt. Es gibt in diesem Sinne aber keine rechtssicheren Vertragsmuster. Selbst wenn man auf Grundlage eines solchen Musters arbeitet, muss dieses immer auf die individuelle Situation angepasst werden. Gleiches gilt für die Anwendung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Wir prüfen die Wirksamkeit von Einbeziehungsvereinbarungen. Wir beraten Sie und gestalten Ihnen Ihre allgemeinen Geschäftsbedingungen. Eine rechtliche Betreuung in diesem Bereich ist insbesondere deswegen wichtig, weil Fehler in den allgemeinen Geschäftsbedingungen oft kostenpflichtige Abmahnungen nach sich ziehen.
Einen weiteren Schwerpunkt sehen wir ferner in der Beratung und Erstellen von untypischen Individualverträgen (bspw. Kooperationsverträge).
Ihre Ansprechpartner:
Rechtsanwalt Stephan Benn Rechtsanwältin Beate Wolff