Jeder besucht Veranstaltungen. Kaum einer macht sich jedoch eine Vorstellung, wie viele Rechtsverhältnisse geschlossen werden müssen, um eine Veranstaltung durchzuführen. Oft werden diese dann auch nur auf Grundlage von „Standardverträgen,“ welche legal oder illegal aus dem Internet herunter geladen wurden, veranstaltet. Manchmal nur aufgrund mündlicher Absprachen. Dann passiert etwas Unerwartetes: bspw. tritt der Künstler nicht auf, oder ein Besucher wird verletzt, oder die Veranstaltung wird in eine größere Räumlichkeit verlegt, oder der Künstler bekommt sein Geld nicht, oder es taucht ein unrechtmäßiger Mitschnitt eines Konzerts im Internet auf. Das Kanzleiangebot:
- Beratung von Hallenbetreibern, Veranstaltern und Vermarktern, ausübenden Künstlern und Besuchern
- Haftungsfragen des Hallenbetreibers und Veranstalters
- Vertragsberatung, -gestaltung und -prüfung (bspw. Mietvertrag, Veranstaltervertrag, Agenturvertrag, Aufführungsvertrag, Konzertvertrag, Engagementvertrag, DJ- Vertrag)
- Beratung und Ausgestaltung von Verträgen im Rahmen von Messen und Ausstellungen
Wir möchten, dass Sie die Veranstaltungen durchführen, besuchen oder selbst an ihnen teilnehmen und sie genießen. Um die rechtlichen Rahmenbedingungen und die Wahrnehmung Ihrer Rechte kümmern wir uns.
Ihre Ansprechpartner:
Rechtsanwalt Stephan Benn Rechtsanwältin Beate Wolff