Urhebervertragsrecht

Sie haben Fragen zu Musikverlags-/Autoren- und Künstlerverträgen, Bühnen- und Auftragsproduktions-/Kompositionsverträgen, Grafik- und Designverträgen, Buchverlags- und Lizenzverträgen, Darsteller- und Engagementverträgen, Produktions- und Konzertverträgen, Verfilmungsverträgen oder der Einräumung von Bearbeitungsrechten? Dann sind wir für Sie der kompetente Ansprechpartner. Der Kernbereich der Tätigkeit des Kreativen sowie des Kreativwirtschaftsunternehmers muss sorgfältig gestaltet werden. Der rechtswirksam durchsetzbare Bestand des übertragenen Rechts ist von essentieller Bedeutung. Wir beraten insbesondere Musikverleger, Buch- und Medienverlage, Musikproduzenten und Tonträgerunternehmen, Künstler (aus den Bereichen Musik, darstellende Kunst, Text und bildende Künste) sowie Theater- und Musicalbetreiber umfassend in der Erstellung, Überprüfung und Verhandlung von vertraglichen Beziehungen sowie in der gerichtlichen und außergerichtlichen Durchsetzung ihrer Ansprüche.
 
Ihre Ansprechpartner:
 
Rechtsanwalt Stephan Benn             Rechtsanwältin Beate Wolff