Das Beratungsangebot der Kanzlei:
- Rechte und Schutz im Rahmen der Softwareentwicklung
- Softwareverträge (bspw. Softwarenutzungsverträge, Softwarekaufverträge, Softwarevertriebsverträge)
- allgemeine Geschäftsbedingungen bei der Nutzung von Software
In den letzten Jahren ist das Rechtsgebiet „Softwarerecht“ herangewachsen, wenngleich es auch immer noch stiefmütterlich in der Praxis behandelt wird. Dabei ist Software aus dem privaten und beruflichen Alltag nicht mehr wegzudenken. Die vertraglichen Ausgestaltungen sind durch die Überschneidung des unaufhaltsamen Fortschritts des Internets mit dem Vertragsrecht, den allgemeinen Geschäftsbedingungen und dem Urheberrecht mehr als notwendig geworden.
Wie möchten Sie gerne darin unterstützen, sich sicher und legal im vermeintlich rechtsfreien Raum des Internets zu bewegen.
Ihre Ansprechpartner:
Rechtsanwältin Beate Wolff