Zu den von uns umfassend betreuten Mandanten zählen sowohl Personen, über die berichtet wird, als auch Presseunternehmen. Hier gehört neben der Beurteilung urheberrechtlicher, verlagsrechtlicher und persönlichkeitsrechtlicher Fragestellungen, insbesondere im Bereich der Gegendarstellung und Richtigstellung, auch die Lösung von Problemen aus den Bereichen des Datenschutzes, der Landespresse und -mediengesetze sowie des Jugendschutzes zu unserem Beratungsspektrum. Weiterhin gehören zu den von uns betreuten pressespezifischen Themenkomplexen auch spezielles Standes- und Wettbewerbsrecht, Fragen der Abonnementwerbung, Titel- und Werkschutz und des Anzeigen- und Vertriebsrecht. Sollten Sie also beispielsweise Ihrer Zeitschrift eine CD oder DVD gratis beilegen wollen oder haben ein Interview veröffentlicht, von dem sich jemand persönlich angegriffen fühlt, dann helfen wir Ihnen gerne weiter.
Ihre Ansprechpartner:
Rechtsanwalt Stephan Benn Rechtsanwältin Beate Wolff