Telemediengesetz

Welches Recht gilt eigentlich bei „Amazon“, in „Chatrooms“ oder bei „Yahoo“? Habe ich einen Anspruch auf Herausgabe meiner Nutzer- oder der Bestandsdaten?

Das Telemediengesetz hat das Gesetz über die Nutzung von Telediensten oder kurz Teledienstegesetz (TDG), das Teledienstedatenschutzgesetz (TDDSG) sowie weitestgehend den Mediendienste-Staatsvertrag (MdStV) im März 2007 abgelöst. Das Gesetz enthält neben dem Regelungsgehalt, welches schon das TDG hatte, die Online-Inanspruchnahme von Leistungen, jetzt insbesondere Vorgaben für das Impressum für Telemediendienste, Haftungsfragen von Dienstebetreibern für rechtswidrige Inhalte sowie Vorschriften zur „Spam“-Bekämpfung.

Wir verhelfen Ihnen gerne zu einem rechtssicheren Raum im Internet – egal, ob Sie Anbieter oder Nutzer sind.

 
Ihre Ansprechpartner:
 
Rechtsanwältin Beate Wolff