Sie verstehen Ihre Telefonrechnung nicht? Ihnen ist ein Auskunftsersuchen der Staatsanwalt zugegangen? Was tun mit 0190-er-Nummern?
Das Telekommunikationsrecht regelt vereinfacht gesagt den „technischen Vorgang“ in Abgrenzung zu dem Telemediengesetz, welches sich der Betrachtung und Bewertung von Inhalten widmet. Demnach ist nach der gesetzlichen Definition der Vorgang des Aussendens, des Übermittelns und Empfangens von Signalen mittels Telekommunikationsanlagen Inhalt des Gesetzes, § 3 TKG. Seitdem die Deutsche Telekom mit dem Inkrafttreten des TKG ihr Monopolrecht auf dem Telekommunikationsmarkt verloren hat, ist dieser Markt heiß umkämpft. Wettbewerbern muss jedoch diskriminierungsfrei der Zugang zum Markt gewährt werden. Wie finden jedoch diesbezügliche Regulierungen statt?
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Rechtsanwalt Stephan Benn Rechtsanwältin Beate Wolff