Jugendschutzrecht

Ein Jugendlicher hat sein verfassungsrechtlich gewährtes Recht auf eine ungestörte Persönlichkeitsentwicklung. Dem gegenüber haben die Eltern und der Staat einen Erziehungsauftrag. Streitpunkt sind daher nicht zuletzt die mittlerweile jedem Jugendlichen zugänglichen Medien. Insbesondere das Internet erfreut sich größter Beliebtheit und stillt die jugendliche Neugier und das Informationsinteresse. Doch wo sind die Grenzen? Wann liegt bspw. Pornographie in Abgrenzung zu Erotik vor? Können Medieninhalte überhaupt wirksam kontrolliert werden? Wann und von wem wird eine Indizierung vorgenommen?

Wir helfen Ihnen bei der Gestaltung der Medieninhalte.

 
Ihre Ansprechpartner:
 
Rechtsanwalt Stephan Benn             Rechtsanwältin Beate Wolff