Ziel des Datenschutzrechts ist es, einen Ausgleich zwischen dem Schutz des Einzelnen und seinem Recht auf informationelle Selbstbestimmung einerseits, sowie dem Informationsinteresse und -bedarf der Allgemeinheit andererseits, zu schaffen. Insbesondere soll das Telekommunikationsgeheimnis geschützt werden. Aufgrund der technischen Entwicklung wird der Datenschutz immer aktueller, wenngleich er auch oftmals vernachlässigt wird, insbesondere bei der Gestaltung von Webseiten. Daneben ist ein wirtschaftliches Feld mit Namen „Datenverkauf“ und dem „Erstellen von Nutzerprofilen“ herangewachsen.
Wer darf jedoch über mich welche Daten speichern? Darf er sie weitergeben? Kann ich Datenangaben widerrufen? Wir nehmen Ihr Recht auf informationelles Selbstbestimmung Ernst.
Ihre Ansprechpartner:
Rechtsanwalt Stephan Benn Rechtsanwältin Beate Wolff