Die Begrifflichkeit „Medienrecht“ entspringt noch der Anfangszeit des Internets, assoziiert mit einer gewissen Moderne und dem „Hipfaktor“ in Abgrenzung antiquierter Rechtsgebiete. In die Jahre gekommen ist Medienrecht ein unjuristischer Überbegriff für all die Rechtsgebiete und dementsprechend Rechtsproblematiken, die mit Medienberufen und im Umgang mit Medien im Allgemeinen auftreten. Insoweit fallen auch Rechtsgebiete, die bereits an anderer Stelle aufgeführt sind, bspw. das Presserecht und Urheberrecht, darunter. Daneben verbleiben aber Rechtsgebiete, die aufgrund ihres geringeren Umfangs oder ihres noch nicht ausgeweiteten Anwendungsbereichs Eingang in das Rechtsgebiet Medienrecht gefunden haben.
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Rechtsanwalt Stephan Benn Rechtsanwältin Beate Wolff