Sie möchten wissen, ob Sie eine Bezeichnung markenrechtlich schützen können? Wenn ja, für welche Markenklassen? Kann ich einen Werbeslogan als Marke eintragen lassen? Wann liegt eigentlich eine „Verwechselungsgefahr“ vor? Die Rechtsprechung des BPatG, BHG und EuGH füllt die abstrakten Begrifflichkeiten des Markengesetzes mit Leben. Die Einbeziehung der Rechtsprechung in der Beurteilung markenrechtlicher Fragen ist daher unabdingbar. Wir beraten Sie ab der Frage der Schutzfähigkeit und Schutzbedürftigkeit, übernehmen die Betreuung gegenüber nationalen und internationalen Markenämtern und vertreten Sie bei berechtigten oder unberechtigten Abmahnungen im Rahmen der Nutzung der Marke im geschäftlichen Verkehr. Das Kanzleiangebot:
- Schutzfähigkeit der Marke oder geschäftlichen Bezeichnung (Werktitel, Unternehmenskennzeichen, bekannte geschäftliche Bezeichnung)
- Eintragungsvoraussetzungen, Eintragungshindernisse einer Marke
- Betreuung von Eintragungsverfahren (national und international)
- Markenverfahren beim DPMA, OAMI/HABM
- Ansprüche gegen den Verletzer einer Marke oder einer geschäftlichen Bezeichnung
- Abwehr von markenrechtlichen Abmahnungen
- Markenübertragung und Markenlizenzverträge
- Abgrenzungsvereinbarungen
Weiterhin betreuen wir Sie auch hinsichtlich des Schutzes von Gebrauchs- und Geschmacksmustern.
Ihre Ansprechpartner:
Rechtsanwalt Stephan Benn Rechtsanwältin Beate Wolff