Seit der Einführung des Künstlersozialversicherungsgesetzes (KSVG) im Jahre 1983 ist der selbständig kreativ Tätige in weltweit einmaliger Art berechtigt, am System der sozialen Absicherung teilzuhaben. Hieraus resultiert jedoch zugleich die Belastung der Unternehmer mit der Künstlersozialabgabe. Durch die Änderung des KSVG zum 1. Juli 2007 haben sich sowohl im Bereich der Versicherungspflicht als auch im Bereich der Abgabepflicht teils erhebliche Änderungen ergeben. Durch unsere Erfahrungen im Bereich des Rechts der Künstlersozialversicherung, vermögen wir in Bezug auf die Versicherungs- als auch Abgabepflicht umfassend zu beraten. Sofern Sie Ihre Versicherungspflicht annehmen und über das System der Künstlersozialkasse eine Renten-, Pflege- und Krankenversicherung anstreben, oder bereits hierüber versichert sind und sich Änderungen in Ihrer Tätigkeit ergeben haben, sind wir ebenso Ihr Ansprechpartner wie in dem Fall, dass Ihre Abgabepflicht von Seiten der Künstlersozialkasse überprüft wird oder Ihre Abgabepflicht bereits festgestellt und Ihnen nunmehr die Höhe Ihrer Abgabe mitgeteilt wurde.
Ihre Ansprechpartner:
Rechtsanwalt Stephan Benn