Im Rahmen des Internets ist eine vollkommen neue Form der Präsentation ermöglicht. Der Erwerb und Verkauf von Internetadressen ist daher eine Handelsware von hohem wirtschaftlichen Wert geworden. Beim Domainrecht gilt das Prioritätsprinzip, d.h.: Wer sich zuerst eintragen lässt, besitzt die Domain. Wie ist das aber im Verhältnis zu Namen und Kennzeichen? Ist die Domain überhaupt ein Kennzeichen? Was unternimmt man gegen einen sog. „Dispute- Eintrag?“ Was macht man, wenn jemand sich eine Domain „gegrabbt“ hat, welche Bestandteile Ihrer Marke oder geschäftlichen Bezeichnung inne hat, und diese nur gegen eine horrende Summe an Sie „verkaufen“ will?
Das Kanzleiangebot:
- Beratung bei dem Erwerb einer Domain im Hinblick auf mögliche Kollisionen mit Kennzeichen und Namen
- Schutz der Domain gegen andere Domains
- Ansprüche gegen den Domaininhaber
- Abmahnungen und Abwehr von Abmahnungen
- Domainüberlassung
Wir verhelfen Ihnen mit Ihrer Domain oder gegenüber einem Domaininhaber zum Recht.
Ihre Ansprechpartner:
Rechtsanwalt Stephan Benn Rechtsanwältin Beate Wolff