Die Unterstützung des Musikers und seiner Vertragspartner in allen rechtlichen Fragen ist uns ein besonderes Anliegen. Hierbei übernehmen wir gerne die Gestaltung, Verhandlung und Prüfung von Produktions- und Künstlerverträgen, Management- und Agenturverträgen sowie Konzertverträgen. So ist auch die Beratung im Hinblick auf die Gestaltung der Zusammenarbeit zwischen Musikern Gegenstand unserer Tätigkeit. Soll eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts oder eine Kapitalgesellschaft gegründet werden?
Was ist hierbei ggf. zu berücksichtigen? Ebenso sollte die Möglichkeit des Schutzes des Namens oder des Logos/Kennzeichens des Musikers oder der Musikgruppe bedacht werden.
Ihre Ansprechpartner:
Rechtsanwalt Stephan Benn Rechtsanwältin Beate Wolff