Fotografen- und Bildrechte

Das Beratungsangebot der Kanzlei:

  • Fotos und Filme als urheberrechtlich geschützte Werke
  • Urheberpersönlichkeitsrechte und Verwertungsrechte des Urhebers
  • Rechtsfolgen bei Urheberrechtsverletzungen
  • Herstellung und Veröffentlichung von Bildaufnahmen
  • Rechtsfolgen rechtswidrig hergestellter oder veröffentlichter Fotos
  • Vertragserstellungen und Vertragsprüfungen von Verträgen zwischen Fotografen und Verwertern

Die Rechtsfragen rund um die Fotografie werden im Zeitalter der digitalen Verbreitungsmöglichkeit immer aktueller. Die unrechtmäßige Verbreitung von Fotografien hat meist kostenintensive Folgen.

Wir beraten Sie in Rechtsfragen der Herstellung und Veröffentlichung von Bildaufnahmen, insbesondere bei der Frage der rechtmäßigen Herstellung und Veröffentlichung von Personenfotos. Wir betreuen Sie hinsichtlich eingetretener Rechtsfolgen rechtswidriger hergestellter oder veröffentlichter Fotos. Wir betreuen Sie ferner in allen Vertragsangelegenheiten zwischen Fotografen und Verwertern.

 
Ihre Ansprechpartner:
 
Rechtsanwältin Beate Wolff