Das Beratungsangebot der Kanzlei:
- Die Rechtsstellung der einzelnen Beteiligten bei einem Filmwerk
- Rechtliche Planung eines Filmprojektes
- Beratung von Film- und Fernsehschaffenden
- Filmarbeitsrechtsverträge der Filmwerkschaffenden
- Vertragsberatung, -erstellung, und -prüfung im Rahmen der Entwicklung, Herstellung und Auswertung eines Filmwerks (z.B. Drehbuchverträge, Filmkomponistenverträge, Verfilmungsverträge, Produktionsverträge, Lizenzverträge, Vertriebsverträge)
- Titelschutz von Filmwerken
- Schutz bei rechtswidrig hergestellten oder veröffentlichten Filmwerken
Ist eine Filmidee geschützt? Gibt es ein Urheberrecht am eigenen Leben? Welche Rechte entstehen bei den beteiligten Filmschaffenden? Was bedeutet eigentlich „synch- fee“? Liegen die Filmherstellungsrechte bei einem geschützten Musikwerk bei der GEMA, oder muss ich die Zustimmung des Urhebers einholen? Wie können die Rechte von beteiligten Filmschaffenden gesichert werden? Welche Rechte müssen im Rahmen der Auswertung von Filmwerken übertragen werden?
Wir beraten alle Film- und Fernsehschaffenden ab der Idee zu einem Filmwerk bis seiner Auswertung eines Filmwerkes. Hierin eingeschlossen ist insbesondere auch die Klärung der Rechte an Musikwerken.
Ihre Ansprechpartner:
Rechtsanwältin Beate Wolff